Beraten und konzipieren
Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Vielmehr möchten wir mit Ihnen gemeinsam eine machbare und wirtschaftlich vernünftige Lösung finden. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Projekterfahrung.
Nutzen Sie unser umfassendes Know-How im Bereich von Internet- und Intranet-Technologien. Da ist unsere Heimat, da sind wir zu Haus (Sie können ruhig mitsummen wenn Sie aus Norddeutschland kommen und die Meldodie kennen ;-).
Warum die Umsetzung eines Internetauftritts mit einer Beziehung verglichen werden kann
Die Umsetzung eines Multimedia-Projektes (z.B. einem Internetauftritt) ist in verschiedene Phasen untergliedert. Und jede dieser Phasen kann mit einer sich anbahnenden Beziehung zwischen Mann und Frau verglichen werden.
Die einzelnen Phasen sind:
- Flirten: Letter of intent
- Kennen lernen: Beratungsleistungen
- Zusammenziehen: Pflichtenhefterstellung
- Hochzeit: Erstellung eines Multimedia-Projektes
- Eltern werden: Pflegeleistungen
Für jede der genannten Phasen gibt es einen eigenen Vertrag und somit auch ein separates Angebot. Sie haben nach jeder Projektphase die Möglichkeit, die Zusammenarbeit (bzw. Beziehung) zu beenden.
1. Flirten: letter of intent
Der letter of intent ist ein Vorvertrag, der dann geschlossen wird, wenn wir zwar in Verhandlungen mit einem Kunden stehen, ein kurzfristiger Abschluss des eigentlichen Agenturvertrages aber noch nicht abzusehen ist. Nach der neuen Rechtslage besteht in dieser Situation die Gefahr, dass wir Leistungen im Einverständnis mit dem Kunden erbringen, eine Regelung über die Vergütung aber noch nicht getroffen ist. Nach der neuen Gesetzeslage seit Januar 2002 ist in dieser Situation ein Vertrag im Zweifel noch nicht zustande gekommen. Diesen Zweifel könnten wir zwar widerlegen, hierfür sind wir jedoch beweispflichtig. Um Schwierigkeiten in der Beweisführung zu vermeiden, stellen wir unseren Kunden gegenüber klar, dass wir, sobald wir mit der Erbringung von Leistungen beginnen, diese Leistungen nicht unentgeltlich erbracht werden, sondern vielmehr zu vergüten sind.
2. Kennen lernen: Beratungsleistungen
Im Regelfall können wir nicht sofort mit der Umsetzung eines Multimedia-Projektes beginnen. Es geht am Anfang zumeist um Beratung: Welchen Mehrwert bietet das geplante Projekt, welche Standards gibt es, welche rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. bei E-Commerce-Lösungen) sind zu beachten
Für diese Phase sowie für alle Beratungsleistungen im Übrigen ist ein Vertrag über das Erbringen von Beratungsleistungen sowie der dazugehörigen besonderen Bedingungen vorgesehen.
Wir haben in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen mit einer “Objektanalyse” gemacht. Im Rahmen dieser Analyse werden gemeinsam mit allen verantwortlichen Mitarbeitern des Kunden die Zielgruppen, die Inhalte und die Navigationsstruktur festgelegt. Gleichzeitig wird der Mehrwert für die Zielgruppen herausgearbeitet.
3. Zusammenziehen: Pflichtenhefterstellung
Wenn sich beide Seiten auf die Zusammenarbeit geeinigt haben, erstellen wir in der Regel zunächst ein Konzept für den Kunden, in dem die grobe Struktur des Multimedia-Projektes und das Layout sowie unter Umständen besondere Funktionalitäten des Projektes festgehalten werden. Das Pflichtenheft soll möglichst genaue Angaben darüber enthalten, wie das Projekt später programmtechnisch umzusetzen ist.
4. Hochzeit: Erstellung des Multimedia-Projektes
Es ist soweit: Das Pflichtenheft ist abgenommen, nun geht es um die Umsetzung. In dem entsprechenden Vertrag wird das Verhältnis zwischen uns und dem Kunden hinsichtlich der programmtechnischen Umsetzung des Pflichtenheftes geregelt. Der Vertrag wird auf der Grundlage der bisherigen herrschenden Rechtsprechung als Vertrag über die Lieferung einer nicht vertretbaren beweglichen Sache (Ein Internetauftritt z.B. wird im rechtlichen Sinne als Sache behandelt) eingeordnet und unterliegt danach dem Recht für so genannte Werklieferungsverträge. Nach der seit Januar 2002 geltenden Rechtslage findet auf diese Verträge Kaufrecht Anwendung. Dementsprechend findet sich in den Bestimmungen keine Regelung zur Abnahme, sondern zu einem Testverfahren. Wir leisten für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Ablieferung Gewähr dafür, dass unsere Leistungen mangelfrei sind.
5. Eltern werden: Pflegeleistungen
Das Projekt ist erstellt, der Erfolg stellt sich ein - selbstverständlich pflegen und betreuen wir das Projekt auch weiterhin. Pflegeleistungen beinhalten hier die Erweiterung und Aktualisierung nicht jedoch Gewährleistungsarbeiten, die sich nach dem Vertrag zur Erstellung des Multimedia-Projektes richten (Phase 4)
