
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Ein Internetauftritt muss gut lesbar, perfekt zu navigieren und dazu auch noch in allen gängigen Browsern funktionieren.
Diese und weitere Punkte müssen vor allem bei der barrierefreien Umsetzung eines Internetauftritts beachtet werden.
Ursprünglich wurde unter Barrierefreiheit vor allem die Zugänglichkeit von Gebäuden und die behindertengerechte Gestaltung von Gebrauchsgegenständen verstanden. In der „Informationsgesellschaft“ ist der Zugang zu Informationen und die Nutzung von Informationstechnik von großer Bedeutung für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.
Diesen erweiterten Anforderungen trägt auch der Gesetzgeber durch die 2001 erfolgte Novellierung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Rechnung. Demnach sind Systeme der Informationsverarbeitung barrierefrei, wenn „sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (§4 BGG).
So weit, so formell. Aber werden Sie sich fragen: "Wozu brauche ich denn einen "barrierefreien Internetauftritt"? Das ist doch gar nicht meine Zielgruppe!
Auf wen wollen Sie denn verzichten:
Zitert von: Markus Angermeier, Aperto AG, Vortrag anlässlich der Medientage München
Die Vorteile eines barrierefreien Internetauftritts lassen sich wie folgt zusammenfassen: Gute Zugänglichkeit: