Warum Ihre Website eine Datenschutzerklärung benötigt

von Dirk Pache

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Kette mit Schloss und Schlüssel - Gesetzesänderung 2016

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Zum 24.02.2016 ist - von vielen unbemerkt - ein neues Gesetz in Kraft getreten: Das "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts". Verbraucher:innen sollen vor unseriösen Unternehmen geschützt werden, was aber bedeutet, dass alle Seitenbetreiber:innen abgemahnt werden, sollten sie keine Datenschutzerklärung auf seiner Seite eingebunden haben.

Warum Sie jetzt handeln sollten?

Das Gesetz betrifft nicht nur große Unternehmer oder Online-Shops, sondern auch die kleinen Webseiten müssen, wenn sie nicht rein privat sind, ab sofort mit Abmahnungen rechnen, sollten Sie keine vollständige Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite eingebunden haben.

Ich frage doch keine Daten auf meiner Webseite ab!

Das kann vielleicht sein, jedoch gehören für Datenschützer:innen nicht nur Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern zu den personenbezogenen Daten, sondern auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten die bspw. Google Analytics, Facebook & Co. speichern, um die Nutzer besser zu verstehen. Über diesen Vorgang muss in einer spezifischen Datenschutzerklärung informiert werden. Das führt dazu, dass fast alle Webseiten seit dem 24.02.2016 eine individuelle Datenschutzerklärung benötigen.

Was fällt alles unter "personenbezogene Daten"?

1. Nutzerdaten
Hierbei handelt es sich um die Daten, die niemand gerne im Internet frei verteilt, aber manchmal von Nöten sind:

  • Name, Vorname
  • Adressdaten
  • Kontaktdaten wie E-Mail und Telefon

2. Google Analytics, Facebook, IP-Adresses
Hierbei handelt es sich um Daten, die versteckt über soziale Netzwerke mitgeliefert werden - bspw. durch Like-Buttons. Auch die IP-Adressen der Seitenbesucher:innen, die in Server-Logs gesichert werden gehören dieser Kategorie an. Das bedeutet also: In der Praxis ist fast alle Webseitenbetreiber:innen betroffen!

3. Datenverarbeitung und Datenweitergabe
In der Datenschutzerklärung muss nicht nur darüber aufgeklärt werden, um welche Daten es geht, sondern auch was mit diesen Daten geschieht:

  • Gibt eine Shopseite die Daten an Postdienste oder Online-Zahlungssysteme weiter?
  • Was passiert mit den eingegebenen Daten aus Kontaktformularen?
  • Wohin gelangen die Daten, sollte ein Gewinnspiel oder Werbung angeboten werden?

Das können wir für Sie tun:

Wir erstellen für Sie eine Muster-Datenschutzerklärung - orientiert an den Vorlagen, die uns unser Partner e-recht24.de zur Verfügung stellt. Da wir keine Rechtsauskunft geben können (und dürfen), stellen wir Ihnen dieses Muster zur Verfügung undl assen uns von Ihnen bestätigen, dass Sie die Angaben geprüft haben. Anschließend fügen wir die Datenschutzerklärung auf Ihren Seiten ein.

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen hier im Video:

Sie brauchen eine Datenschutzerklärung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um weitere Vorgänge zu besprechen.

Wer schreibt hier?

Dirk Pache - der erste Mitarbeiter der Firma ...

Gründer und Inhaber
Bekennender 96 Fan, Freund von Wortspielen, Kalauern und weiteren Synonymen

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