Bildrecht & Social Media - Was ist erlaubt?

von Sina Koch

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Bildrecht & Social Media - Es ist nicht alles deins was du siehst.

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Bildrechte und Social Media richtig miteinander zu verbinden bleibt jedes Jahr kein wirklich einfaches Thema - vor allem in Anbetracht des Stellenwertes der sozialen Medien und der damit verbundenen Wahrnehmung. Um in sozialen Netzwerken eine hohe Reichweite zu erzielen, reichen gute Text-Posts nicht aus. Nach einer Analyse von Hubspot.com bekommt Content mit Bildinhalten bis zu 94% mehr Beachtung als welcher ohne. Selbstverständlich muss man zudem die Anzahl der Fans und die Uhrzeit der Postings berücksichtigen. Es wird dennoch deutlich, dass das Foto auf Facebook, Twitter und Co. weiterhin König ist und sich das in Zukunft auch nicht ändern wird.

Interessant ist die rechtliche Seite eines solchen Fotoposts: Ist das Foto selbst geschossen, die Grafik selbst erstellt oder die Zeichnung selbst gezeichnet, wird es keine Probleme seitens der Gerichte geben. Sobald sich jedoch weitere Personen auf dem Bildmotiv befinden oder fremdes Material ohne Erlaubnis verwendet wurde, sieht die Rechtslage ganz anders aus - und dann kann es teuer werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen hier im Video:

Was genau sind Bildrechte?

Sobald Sie ein Foto machen, haben Sie nach dem Urheberrechtsgesetz ganz automatisch und für immer das Urheber-Recht an diesem Bild. Das heißt: Ihnen gehören alle Rechte an diesem Bild und Sie können entscheiden, wer was mit diesem Bild machen darf. Und Sie können auch entscheiden, ob Sie das Bild in einem sozialen Netzwerk hochladen möchten oder nicht.

Das Urheberrechtsgesetz im Detail wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt und es gibt noch einige Ausnahmen, die beachtet werden müssen. Wenn zum Beispiel sichtbar andere Menschen auf Ihrem Bild abgebildet sind, dann haben diese ebenfalls gewisse Bildrechte, die Sie beachten müssen. Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie hier.

Bilder in sozialen Netzwerken

Facebook

Bereits 2014 hat das Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-03 S 2/14 beschlossen, dass Nutzer:innen, sobald diese unter Anwendung des Facebook-Share-Button ein Bild oder eine Grafik teilen, die dazugehörige Lizenz übertragen wird. Doch Vorsicht: Der teilende Nutzer:in hat nicht die Informationen über den Urheberstand dieses Bildes und kann nicht einschätzen, was aus einem einfachen Klick für Folgen entstehen können. Bereits das ursprünglich hochgeladene Foto muss "rechtmäßig" hochgeladen sein - also nur mit Erlaubnis einer Bildagentur oder des Fotografen. Kurzgefasst: Ist ein Fotograf:in oder die abgebildete Person nicht mit dem Nutzen des Ursprungsbildes einverstanden, hat man mit der Share-Button-Funktion nicht gleichzeitig die Lizenz zur Weiternutzung, geschweige denn der Verbreitung dieses Motivs.

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Bilder werden täglich auf Facebook veröffentlicht

Selbst erstelle Bilder stellen kein Problem dar - wenn folgende Punkte beachtet werden:

Keine Inhalte gepostet werden, die: Hassreden enthalten, bedrohlich oder pornografisch sind, zu Gewalt verleiten oder Nacktdarstellungen bzw. grafische oder sonstige Gewalt enthalten.

Klingt logisch und fest definiert, jedoch entscheidet Facebook selbst, welche Motive genau in diese Kategorien fallen! Das "Recht am eigenen Bild" und dem damit festgelegten Umgang erklärt Facebook wie folgt:

Für Inhalte wie Fotos und Videos, die unter die Rechte am geistigen Eigentum fallen (sog. „IP-Inhalte“), erteilst du uns durch deine Privatsphäre- und App-Einstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

Mit diesem Absatz stellt Facebook klar: Jedes geteilte und eigene Bild darf weltweit für jegliche Zwecke genutzt und verbreitet werden - von Facebook!

Vorsicht mit der Vorschau Funktion!

Nettes Gimmick, aber aufpassen: Sobald ein Link geteilt wird, erstellt Facebook automatisch neben dem Teasertext auch ein kleines Vorschaubild. Wird dort nun ein urheberrechtlich geschütztes Bild dargestellt, widerspricht das dem Bildrecht und ist somit unzulässig.

Aufpassen bei dem Share-Button
Aufpassen beim Teilen von Beiträgen!

Twitter

In den AGB von Twitter gibt es einige Richtlinien, an die man sich zu halten hat.

1. Keine intimen Fotos:

Du darfst keine intimen Fotos oder Videos einer Person posten oder teilen, die ohne die Zustimmung der betreffenden Person aufgenommen wurden oder verbreitet werden.

2. Keine gewaltfördernden, nicht jugendfreie oder Hass schürende Fotos:

Im Rahmen unserer Medienrichtlinie betrachten wir drastische Gewalt, nicht jugendfreie Inhalte und Hass schürende Bilder als sensible Inhalte. Als drastische Gewalt betrachten wir jegliche Form blutrünstiger Medien im Zusammenhang mit Tod, schwerer Verletzung, Gewalt oder chirurgischen Eingriffen. Als nicht jugendfreie Inhalte betrachten wir alle Medien, die pornografischer Natur sind und/oder beabsichtigen, sexuelle Erregung hervorzurufen. Als Hass schürende Bilder betrachten wir Logos, Symbole oder Bilder, deren Zweck darin besteht, aufgrund von Rasse, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder ethnischer/nationaler Herkunft Feindseligkeit oder Bösartigkeit gegen andere zu fördern. Diese Art von Inhalten darf nicht in Profilbildern oder Headern angezeigt werden."

Des Weiteren sollten eigene Inhalte nicht gegen das Gesetz oder Rechte Dritter verstoßen und fremde Inhalte dürfen bei konkretem Einverständnis des Urhebers benutzt werden.

Instagram

Seit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 hat auch Instagram seine AGB angepasst. Hier sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Ihnen gehören alle Bilder, die Sie auf dem Netzwerk posten. Mithilfe der Privatsphäre-Einstellungen kann kontrolliert werden, ob und wie diese geteilt werden.
  • Instagram kann Ihre veröffentlichten Inhalte jederzeit frei Nutzen, die Lizenz endet jedoch, wenn Sie das Bild auf Ihrem Instagram-Profil löschen.
  • Sie dürfen die Instagram-URL zu einem Beitrag kopieren und bspw. bei Facebook einfügen. So wird ein Vorschaubild erzeugt, in dem deutlich wird, dass dieses Bild von Instagram stammt. Ebenfalls ist es gestattet, die Bilder in eine Website einzubetten. Möchten Sie Bilder anderweitig nutzen, müssen Sie eine Einwilligung der Nutzer einholen.

Das heißt im Klartext: Wenn Sie ein Foto schießen, dann sind Sie Urheber:in des Bildes und haben die Bildrechte. Sobald Sie das Bild bei Instagram veröffentlichen, erteilen Sie Instagram das Recht, Ihre Bilder zu nutzen. Sie haben dann zwar als Urheber:in weiterhin die vollständigen Bildrechte, jedoch erlauben Sie durch das Hochladen automatisch, dass Instagram eine weltweit gültige Lizenz bekommt, ihre Bilder zu verbreiten, zu modifizieren, zu kopieren, anzuzeigen und zu übersetzen.

Wann können Sie das Recht zur Weiterverwendung Instagram entziehen?
Um Instagram komplett das Bildrecht zu entziehen, müssen Sie Ihr Instagram Konto vollständig löschen oder deaktivieren. Achtung: Wenn andere Instagram-Nutzer:innen Ihre Bilder geteilt haben, dann sind diese weiterhin auf Instagram zu sehen. Damit Sie Ihre Bilder vollständig entfernen können, stellen Sie vor dem Löschen des Kontos sicher, dass geteilte Inhalte von den Nutzer:innen gelöscht werden. Zudem hat Instagram das Recht Ihre geposteten Inhalte zu speichern und zu veröffentlichen - auch wenn Ihr Account nicht mehr besteht.

Da Facebook und Instagram mittlerweile zusammen gehören, gelten gleiche Regeln auch für das Social Media Netzwerk Facebook. Außerdem können die Netzwerke gegenseitig auf Ihre Bilder zugreifen. Das wiederum heißt: Laden Sie ein Bild bei Instagram hoch, erlauben Sie auch gleichzeitig Facebook Ihre Bilder weiterzuverwenden. Andersherum das selbe: Laden Sie ein Foto bei Facebook hoch, erlauben Sie auch Instagram Ihre Bilder weiterzuverwenden.

Wir empfehlen:

Finger weg von fremden Fotos, außer Sie verfügen über die Lizenz.

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Unsere Tipps zum Umgang mit Bildern in sozialen Netzwerken

Allgegenwärtige Regel

Vor der Nutzung eines Bildes unbedingt informieren, ob das Objekt der Begierde urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Wenn ja, dann müssen Sie den Urheber/die Urheberin herausfinden und bei diesem/bei dieser anfragen. Denn: Das Recht an dem Bild liegt bei den Ersteller:innen! Und nur der kann entscheiden, wer das Bild wie, wo und wann verwenden darf.

Bilder verkleinern:

Halten Sie die Auflösung des Bildes so niedrig wie möglich. So verhindern Sie die Weiterverwendung von Dritten und lassen dem potenziellen Bilddieb nichts Anderes übrig, als weiterzusuchen.

Rechtslage beachten

Es gibt zahlreiche Ausnahmen, bei denen Fotos ohne Probleme geteilt werden können. Informieren Sie sich, sobald Sie ein Motiv ausgewählt haben, über dessen Urhebergrundlage. Weitere wichtige Punkte sind die AGB der Bildagenturen, Recht auf Namensnennung des Fotografen und das Datenschutzrecht

Wasserzeichen im Bild einfügen

Große Bildagenturen verteilen ihren Claim im Vorschaubild über das ganze Bild, so dass dieses nicht weitergenutzt werden kann. Es reicht oft auch ein Schriftzug oder ein Logo in der Ecke.

CC - was bedeutet das Kennzeichen bei Bildinhalten eigentlich?

Haben Sie sich jemals gefragt, was "CC BY" oder "CC BY-SA" bedeuten? Nein? Dabei wäre es schon wichtig, zumindest zu wissen, was sich grob hinter den Bezeichnungen verbirgt. "CC" steht für nichts anderes als Creative Commons und beschreibt in Ergänzung mit weiteren Kennzeichen bestimmte Lizenzen-Ebenen, die im Falle eines Rechtsstreit sowohl für Jurist:innen als auch für Maschinen schneller lesbar sind. "Übersetzt" hieße CC BY zum Beispiel, dass ein Bildinhalt frei und kommerziell genutzt werden kann, solange dieser mit dem Namen des Urhebers versehen ist. Bei einer CC BY NC-SA-Lizenz wäre man bei der Verbreitung eines Bildes wiederum dazu verpflichtet, dieses ausschließlich im nichtkommerziellen Bereich einzusetzen und dessen Urheber:in stets zu nennen.

Ganz leicht wird es aber bei der CC0-Lizenz: Hier geben Urheber:innen jegliche Rechte ab und hat keinen Einfluss darauf, was mit dem visuellen Inhalt zukünftig passiert, wie und wo es geteilt wird.

Kürzel Vollständige Bezeichnung
CC0 kein Copyright wenn möglich
CC by Namensnennung
CC by-sa Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC by-nd Namensnennung, keine Bearbeitung
CC by-nc Namensnennung, nicht kommerziell
CC by-nc-sa Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
CC by-nc-nd Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung

Um einen guten Überblick zu bekommen, was Sie auf sozialen Netzwerken posten dürfen - und was eben nicht - haben wir eine Checkliste, unabhängig ob Stockphoto oder nicht, erstellt.

Und was ist mit Stockphotos?

Wie die Stockphoto-Situation aussieht und inwiefern Sie "frei verfügbare" Bilder wirklich nutzen können, erfahren Sie in unserem 2. Teil.

Tipps und Tricks

Es gibt zusammenfassend einige Tipps und Tricks, die wir Ihnen an die Hand geben möchten (Achtung: folgende Informationen ersetzen KEINE Rechtsberatung! Es sind lediglich Empfehlungen, die ausgesprochen werden können):

1. Die Google Bilder Suche
Schnell mal eben ein Foto bei Google heraussuchen und für den eigenen Beitrag nutzen. Genau das, geht eben nicht! Sie haben das Bild nicht selbst erstellt und haben somit keine Nutzungsrechte für dieses Bild. Es gibt einige Quellen die frei verfügbare Fotos hochladen, aber nicht alle Bilder, die bei Google hochgeladen wurden, darf man nutzen.
Auch wenn Sie Logos oder andere Instagram-Bilder nutzen wollen, müssen Sie vorher eine Zustimmung von den Urheber:innen dieses Bildes erlangen.

2. Schnell mal eben selbst ein Foto machen
Ihnen sind fremde Inhalte zu heikel und Sie wollen einfach selbst die Bilder schießen? Das ist eine gute Idee, ABER: Auch hier sind einige Dinge zu beachten. Wenn Menschen auf dem Bild abgebildet sind, dann müssen Sie an das "Recht am eigenen Bild" denken. Menschen, die auf Ihren Bildern zu erkennen sind, müssen nämlich vorher einer Veröffentlichung oder Bearbeitung zustimmen. Auch hier gibt es ein einige Ausnahmen, wenn die Menschen zum Beispiel nicht der Mittelpunkt sind und einfach nur im Hintergrund unscharf zu erkennen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

3. Bereits veröffentlichte Fotos teilen
Wenn Sie bereits veröffentlichte Fotos z. B. auf Instagram oder Facebook mit der Teilen-Funktion weiterverbreiten, dann brauchen Sie keine Angst haben, dass Ihnen ein Bildrecht-Vorwurf gemacht wird. Wenn Sie jedoch das Foto herunterladen und selbst wieder hochladen, dann brauen Sie wie in Tipp 1 bereits erläutert, ein Einverständnis von den Urheber:innen.

Sie möchten mehr über Bildrechte & Co. erfahren?

Kein Problem. Wir sind da gut aufgestellt und wissen, wie es aktuell um Bildrechte und deren Nutzung in Social Media steht. Profitieren Sie davon und kontaktieren Sie uns noch heute - damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Wer schreibt hier?

Sina Koch - Online Marketing Managerin

Leidenschaftliche Teetrinkerin, äußerlich sowie innerlich ein kleiner (Kreativ-) Fuchs

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Sina Koch