Stockfotos nutzen - Das müssen Sie rechtlich beachten!

von Sina Koch

Webdesign & Webentwicklung > Stockfotos nutzen - Das müssen Sie rechtlich beachten!

Was Sie bei der Nutzung von Stockfotos rechtlich beachten sollten!

Inhalt öffne dich!

In einem unserer Beiträge haben wir bereits einen Blick auf die Rechte zur korrekten Nutzung von Bildern in den sozialen Medien geworfen. Im 2. Teil wird es nun etwas spezifischer, denn wir schauen uns große Stockphoto-Anbieter an und geben Auskunft über die jeweiligen Nutzungsbedingungen. Es wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Stockphoto-Diensten unterschieden: Bildagenturen, in denen man mit einer gewissen Anzahl an Credits Bilder "kaufen" kann und Anbieter, die komplett frei verfügbare Bilder anbieten.

Das Thema ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Der Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng hielt bereits im Rahmen der Wikimedia-Veranstaltungsreihe "Monsters of Law" einen einstündigen Vortrag über Bildnutzungsrechte. Mit seinem Schwerpunkt "Urheber- und Medienrecht" muss er sich beruflich und als Hobbyfotograf auch privat mit der Rechtslage sehr oft auseinandersetzen.

2015 gab es eine geniale Marketingkampagne, in der Vince Vaughn mit seinen Schauspielkollegen ihren Film "Unfinished Business" promoteten. Mit Koorperationspartner "i-Stock-Photos by Getty" wurden bekannte Stockphoto-Motive aufs Korn genommen.

Solche Stockfotos finden sich auf Seiten wie Fotolia, Getty oder pixabay zuhauf und sind ein beliebtes Motiv für Firmenflyer oder Imagefilme. Bei der Nutzung ist zwischen verschiedenen Bildagenturen zu unterscheiden. Pixabay bezieht sich in Ihren AGB auf die Nennung des Fotografen wie folgt:

Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Soweit gesetzlich möglich, wurden von den Autoren sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an den Inhalten abgetreten. Die Bilder und Videos unterliegen damit keinem Kopierrecht und können - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden. Dennoch wissen wir einen freiwilligen Link auf die Quelle Pixabay sehr zu schätzen.

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen hier im Video:

Im PAGE-Magazin fasste Rechtsanwalt Sebastian Deubelli verschiedene Bildagenturen in einer übersichtlichen Tabelle zusammen:

So unterscheiden sich die Bildagenturen im Nutzungsrecht
So unterscheiden sich die Bildagenturen im Nutzungsrecht © PAGE

Eigene Fotografien?

Hobbyfotograf:innen reiben sich vielleicht jetzt die Hände und sagen:" Super, dann fotografiere ich selbst und stelle die Bilder hoch" - aber Vorsicht. Sind auf dem Foto fremde Menschen ersichtlich, verfügen diese über "das Recht am eigenen Bild" und müssen um Erlaubnis gefragt werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demos, Konzerte oder Sportveranstaltungen tritt diese Regelung nicht in Kraft. Genauso sind Bilder aus der Fußgängerzone und "Persönlichkeiten der Zeitgeschichte" Ausnahme dieser Regel. Wenn eine Sehenswürdigkeit auf dem Motiv vorhanden sein sollte, muss drauf geachtet werden, dass jenes im Mittelpunkt steht - und nicht eine eventuell vorhandene (fremde) Person.

Auf der sicheren Seite!

Hier finden Sie eine Sammlung von frei-nutzbaren Stockfoto-Seiten. So können Sie sichergehen, dass Sie das Risiko einer Urheberrechts-Straftat minimieren und nicht auf "heiliges" Bildmaterial stoßen, was eigentlich gar nicht mit der Welt geteilt werden darf. Doch Achtung: Auch bei einigen frei-nutzbaren Stockfoto-Diensten ist dennoch auf die verschiedenen Lizenz-Ebenen zu achten: "CC BY" oder "CC BY-SA"? Alles rechtliche Kennzeichen, die für die Nutzung eines Bildinhaltes bestimmte Verhaltensregeln (z.B. Nennung des Urhebers) vorgeben! Wofür sie genau stehen, wozu sie gut sind und was einzelne Kennzeichen in der Praxis bedeuten, lesen Sie in unserem Teil 1 der Bildrechte-Reihe.

Quellen für frei-nutzbare Stockfotos

Bilder sind für Designer:innen, Blogger:innen oder Online Marketing Manager:innen ein wichtiges Thema - mitunter sogar das Wichtigste. Das fängt bei Hintergründen für Webseiten oder passenden Headergrafiken an und hört bei Bildern für Werbeanzeigen auf. Wir haben uns auf die Suche nach kostenlosen Quellen gemacht, um Ihnen einen Überblick darüber zu verschaffen, wo es freie, kommerziell-nutzbare und dazu auch noch hochauflösende Fotos gibt.

Fazit

Ganz gleich auf welchem sozialen Netzwerk Sie ein Bild oder eine Grafik hochladen wollen: Achten Sie darauf, die Lizenz zu besitzen, es richtig beschriftet zu haben oder darauf, dass es im besten Fall frei verfügbar ist. Es gibt ein prominentes Beispiel, welches Anfang 2015 in allen Medien präsent war. Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann (er sollte uns mittlerweise allen bekannt sein) hatte ein Bild des Fotografen Martin Langer auf Twitter veröffentlicht und sollte im Nachhinein eine Strafe von 906,50 € zahlen. Daraufhin gab es seitens Böhmermann folgende Reaktion:

"Die Anwaltskanzlei "Weinert Levermann Heeg" legt für das unerlaubte Publizieren eines Fotos in der Abmahnung einen Streitwert von 7 000 Euro zugrunde, unterm Stich mit Strafzöllen, Lochprämie, Tackergebühr, Digitalimmigrantaufschlag, Empörungsprämie und Büropauschale wird ein Betrag von 906,50 Euro fällig, sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ich zahle und unterlasse natürlich - unter der Bedingung der genaueren und öffentlichen Betrachtung dieser merkwürdigen Abmahnung."

Kurz darauf bekam Kai Diekmann, Chefredakteur der BILD-Zeitung, ebenso ein Schreiben durch die nicht regelkonforme Nutzung des Bildes. Jedoch sollte dieser (nur) 845,30 € zahlen. Wieso und weshalb hier ca. 61€ weniger bezahlt werden sollten, bleibt unklar. Dieser Fall wirft die Frage auf, ob in Zeiten der Digitalisierung das Urheberrecht überhaupt alltagstauglich ist und eine Verbindung zwischen dem, was erlaubt ist und dem, was möglich ist, herzustellen ist.

Jetzt den Beitrag als E-Book herunterladen

Und so einfach geht's:

E-Book herunterladen > abspeichern > und immer griffbereit haben > fertig!

Wer schreibt hier?

Sina Koch - Online Marketing Managerin

Leidenschaftliche Teetrinkerin, äußerlich sowie innerlich ein kleiner (Kreativ-) Fuchs

Mehr erfahren ...

Sina Koch

Weitere Beiträge zum Thema Webdesign